Voraussetzungen für die Arbeit in einer EFB

Die Tätigkeit in einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) in Berlin setzt eine spezifische Kombination aus (1.) akademischer Ausbildung und (2.) therapeutischer bzw. beraterischer Zusatzqualifikation voraus.

 
1. Akademischer Abschluss
Erforderlich ist ein Studienabschluss (Diplom, Master oder Bachelor) in einem der folgenden Fachbereiche:
  • Psychologie (Diplom oder Master)

  • Sozialarbeit / Sozialpädagogik (Diplom oder Bachelor)

  • Pädagogik / Erziehungswissenschaften (Diplom oder Master)

 

2. Beraterisch-therapeutische Zusatzqualifikation

Ergänzend zum Studienabschluss ist eine abgeschlossene, berufsbegleitende Weiterbildung zwingend erforderlich. Diese muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Umfang: Mindestens 700 Stunden

  • Inhalt: Fundierte psychologisch-beraterische, psychotherapeutische oder therapeutische Ausrichtung

  • Zielsetzung: Befähigung zur eigenständigen Durchführung von Beratungs- und Therapieprozessen im Bereich Erziehung und Familie

 

Multiprofessionelle Teamstruktur

Die Berliner Beratungsstellen arbeiten nach einer gesetzlich vorgeschriebenen interdisziplinären Fachkräftestruktur:

  • Fachübergreifend: Die Teams setzen sich aus Fachkräften verschiedener Disziplinen zusammen.

  • Fachdienst: Jede kommunale Stelle (öffentlicher Träger) hält mindestens zwei approbierte Fachkräfte für spezifische Aufgaben vor.

  • Methodenmix: Innerhalb der Teams wird auf eine ausgewogene Verteilung unterschiedlicher therapeutischer Schwerpunkte geachtet.

 

Verwaltungskräfte als wichtiger Bestandteil eines EFB-Teams

In Berliner Beratungsstellen ist die Verwaltungskraft ein integraler Bestandteil des Teams und bildet die Brücke zwischen Ratsuchenden und dem Beratungsteam. Beim Erstkontakt kommt ihr eine wichtige Lotsenfunktion zu.

Außerdem wirkt sie an Teambesprechungen mit, um Verwaltungsabläufe eng mit den fachlichen Erfordernissen zu verzahnen. Vorausgesetzt wird in der Regel eine abgeschlossene Verwaltungs- oder kaufmännische Ausbildung, vorzugsweise ergänzt durch Berufserfahrung im sozialen Bereich.

Schauen Sie gern in die aktuellen Stellenangebote der Berliner EFB'n:
 

FAQ - Häufige Fragen

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Voraussetzungen und Bewerbungsmöglichkeiten:

Mein Studienabschluss ist nicht in der Liste dabei. Sind weitere oder ähnliche Studiengänge auch zugelassen?

Die Rahmenvereinbarung zwischen den Berliner Erziehungs- und Familienberatungsstellen und der Senatsverwaltung sieht vor, dass grundsätzlich auch weitere Hochschulabschlüsse zur beraterisch-therapeutischen Arbeit befähigen können. Da die Vielfalt der Studiengänge und Abschlüsse eine vollständige Auflistung kaum möglich macht, wird in der Praxis jeder Fall individuell geprüft.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Abschluss die Voraussetzungen erfüllt, empfehlen wir, direkt Kontakt mit einer Beratungsstelle aufzunehmen.

Werden auch ausländische Studienabschlüsse anerkannt?

Ja, eine Anerkennung ist grundsätzlich möglich.

Ausländische Studienabschlüsse in Psychologie (Master), Sozialer Arbeit (Bachelor) oder Pädagogik/Erziehungswissenschaften (Master) können anerkannt werden, sofern sie als gleichwertig mit den deutschen Referenzberufen eingestuft werden. Da die Anerkennungswege je nach Fachrichtung variieren, sind unterschiedliche Behörden zuständig:

  • Soziale Arbeit: Prüfung der „Staatlichen Anerkennung“ durch die Senatsverwaltung.
  • Psychologie/Pädagogik: Abgleich der Gleichwertigkeit (z. B. via anabin-Datenbank) oder Approbationsprüfung durch das LAGeSo.

Da die Verfahren komplex sind, empfehlen wir die Nutzung kostenloser Beratungsangebote. Diese unterstützen Sie gezielt bei der Prüfung der offiziellen Gleichwertigkeit und begleiten Sie durch den Prozess.

Wichtig Hinweis: Unabhängig vom Studienabschluss muss für die Arbeit in einer Berliner EFB ebenfalls eine therapeutische oder beraterische Weiterbildung abgeschlossen sein.